Reformplan der Hartz-Kommision:

Neue revolutionäre Vorschläge zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Seit es Arbeitslose gibt, hat es der bundesdeutsche Staat an Reformen zur "Bekämpfung der Arbeitslosigkeit" wirklich nicht fehlen lassen. Seinen "Kampf gegen Arbeitslosigkeit" hat er dabei im Prinzip immer schon mit den immer gleichen Methoden geführt: Durch die Streichung von Arbeitslosengeld und -hilfe hat er die für ihn anfallenden Kosten der nun einmal existenten Arbeitslosigkeit verbilligt. Damit und mit zusätzlichen Maßnahmen hat er den Arbeitslosen das Zurechtkommen mit ihrer Arbeitslosigkeit immer unerträglicher gemacht: durch die Ausweitung der "Zumutbarkeitskriterien", durch die Ausweitung von Zeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen, und so weiter und so fort. Um die arbeitslos gemachten Lohnabhängigen auf die Arbeitsplätze zu zwingen, die Arbeitgeber "trotz" und bei einer Arbeitslosigkeit von 3, 4 oder mehr Millionen Arbeitslosen doch immer auch anbieten. Die Arbeitslosigkeit ist dadurch nicht verschwunden. Wie sollte sie auch.

Ihren "Kampf gegen Arbeitslosigkeit" hat die Politik deshalb auch immer begleitet mit "Ohnmachterklärungen": "Strukturelle Gründe", die "Globalisierung" bzw. "die Internationalisierung der Konkurrenzbedingungen" oder die darniederliegende "Weltkonjunktur" seien schuld daran, dass ein Erfolg ihrer Bemühungen im "Kampf gegen die Arbeitslosigkeit" ausbleiben würde. Und sie hat begleitend vor "Rattenfängern" und anderen "rechtspopulistischen Demagogen" gewarnt, die mit ihren "Patenrezepten" nur so tun würden, als könnten sie mehr gegen Arbeitslosigkeit tun als "möglich" ist und als "seriöse Politik" es immer schon getan hat.

Unter dem Stichwort "Vermitteln statt Verwalten" hat nun die bundesdeutsche Politik mit dieser selbstverordneten Bescheidenheit seit Anfang dieses Jahres ein Stück weit aufgeräumt. Stattdessen hat sie sich selbstkritisch dazu bekannt, bei allen Reformen der Vergangenheit doch immer mit dem "total verkehrten Ansatz" an das "Problem Arbeitslosigkeit" herangegangen zu sein. Sie wirft sich vor, das in den bisherigen Lösungen immer schon angelegte richtige Prinzip der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit -; den Arbeitslosen das Leben schwer zu machen -; nicht konsequent genug verfolgt und damit den von der Politik praktisch immer schon als solchen behandelten letzten Grund für Arbeitslosigkeit -; dass sich in ihr die Arbeitslosen sozusagen gemütlich "einhausen" -; nicht wirksam genug angegangen zu haben. Schuld an der Arbeitslosigkeit ist demnach nur einer: Der Staat selbst, der mit dem Arbeitslosengeld, das er auch noch als "Lohnersatzleistung" bezahlt, den Arbeitslosen erst überhaupt ein Zurechtkommen in der Arbeitslosigkeit ermöglicht und damit den "Stand" der Arbeitslosen "schafft". Arbeitslose könnten nämlich nach dieser perfiden Logik gar nicht existieren, wären ergo auch "nicht da" , würde sie nicht der Sozialstaat mit seiner Stütze für ihre Arbeitslosigkeit auch noch bezahlen, also quasi ihren Erhalt als Arbeitslose "subventionieren"! Das Ganze kann man menschenfreundlich auch als unterlassene Hilfeleistung des Staates gegenüber seinen Arbeitslosen formulieren: Der Staat "verwaltet" die Arbeitslosigkeit bloß, was man schon daran sehen soll, dass er den Arbeitslosen die ihnen als Lohnempfänger abgeknöpften Zwangsbeiträge auszahlt, statt sich um ihre "Vermittlung" zu kümmern. Von diesem Standpunkt aus wird derzeit die gesamte Arbeitslosenverwaltung neu durchorganisiert: Weg vom Verwalten und hin zum Vermitteln.

Diesen Standpunkt nimmt die Hartz-Kommission auf und radikalisiert ihn in ihrem Maßnahmenkatalog. Wie, das machen zwei zentrale Vorschläge deutlich.

Arbeitslosigkeit als Zwangsarbeitsverhältnis …

Wenn ein Arbeitsloser, so der Einfall, nach drei bis spätestens sechs Monaten Arbeitslosigkeit immer noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat, dann beendet die Arbeitslosenverwaltung seine "freie" Arbeitsplatzsuche. Statt seine Arbeitslosigkeit weiterhin bloß zu verwalten, setzt sich die Arbeitslosenverwaltung zwangsweise und mit der Rechtfertigung, dass sie ihm schließlich wie ein Arbeitgeber seinen Unterhalt zahlt, als sein neuer Arbeitgeber ein. Sie erklärt den Arbeitslosen zum Belegschaftsmitglied der (Leih-)Firma "Arbeits(losen)verwaltung", die ihm, wie jeder Arbeitgeber einer solchen Firma, eine Beschäftigung zuweist, an der er sich dann zu bewähren hat. Die Arbeitslosigkeit wird so durch die Verordnung eines Arbeitsplatzes beendet.

Natürlich braucht es dafür Interessenten, also Arbeitgeber, die die zu Leiharbeitern beförderten Arbeitslosen auch benutzen wollen. Hier ist vorgesehen, dass die von einer Arbeitslosenverwaltung zu einer Arbeitskraftverwaltung gewandelte Bundesanstalt den Arbeitgebern die Beschäftigung dieser Sorte Zeitarbeiter zu einem unwiderstehlichen Angebot macht: Je nach "Schwere der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen" übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit dessen Lohnzahlung teilweise oder bis zur vollen Höhe selbst.

Damit also die Arbeitslosen erst gar nicht dazu kommen, sich an ihre Arbeitslosigkeit zu "gewöhnen", soll ihnen Gersters Behörde ihre Arbeitslosigkeit gleich als Zwang zur Beschäftigung, als Arbeitsdienst organisieren. Für die Arbeitgeber ist dabei die süße Aufgabe vorgesehen, die Brauchbarkeit der von ihnen überflüssig gemachten Lohnabhängigen im Zweifelsfall kostenlos am tätigen Subjekt erneut unter die Lupe nehmen zu können -; und so auf alle Fälle deren Arbeitskraft schon einmal lohnend nutzen zu können.

Dass sie damit Arbeitslosigkeit als organisiertes Zwangsarbeitsverhältnis in die Welt setzen, ist den Mitgliedern der Hartz-Kommission klar. Das zeigt schließlich ein weiterer ihrer Vorschläge.

… mit Auskaufmöglichkeit

Arbeitslosen über 55 Jahren wollen sie nämlich, so ein zweiter, "modulartig auf den ersten aufbauender Vorschlag" (der Vorsitzende der Hartzkommission ist ja nicht umsonst ein VW-Chef) ausdrücklich die Möglichkeit eröffnen, sich aus diesem staatlich organisierten Zwangsarbeitsverhältnis "herauskaufen" zu können. Mit einer "Abschlagzahlung" -; ähnlich der Abfindung, die Betriebe ihren Mitarbeitern gewähren, wenn sie sie loswerden wollen -; in Höhe der aufsummierten Leistungsansprüche bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Rente sollen sich die Alten aus der staatlichen Arbeitsvermittlung gefälligst verabschieden. Die Arbeitsverwaltung beendet so ihr "Betreuungsverhältnis", indem sie den Alten eine letzte Zahlung überweist, mit der die dann selber sehen sollen, wie sie die nächsten 5 Jahre über die Runden kommen. Der Sozialstaat will mit ihnen auf alle Fälle explizit nichts mehr zu tun haben.

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Diese Vorschläge der Hartz-Kommisssion zielen also darauf ab, Arbeitslose durch die zu einer staatlichen Arbeitsverwaltung umgemodelten Bundesanstalt für Arbeit als eigenes Angebot an Billigarbeitskräften zu installieren und damit als eine weitere Bereicherung in der Beschäftigungsmöglichkeit von Lohnabhängigen, derer sich Arbeitgeber bedienen können. Und das so lange, bis der Staat in Gestalt seiner Arbeitsverwaltung es den darüber alt geworden Lohnabhängigen erlaubt, sich endgültig aus dem Regime der Verwaltung und Vernutzung ihrer Arbeitskraft zu verabschieden.

Mit solchen "revolutionären" Vorschlägen kann man in einer reifen Demokratie und fertigen Marktwirtschaft samt dem Geisteszustand, den dieses edle Zwillingspaar ganz nebenbei offenbar auch noch erzeugt, übrigens nicht nur praktisch Leute drangsalieren, sondern sogar wunderschön auch noch deren Wahlstimmen ködern: Vorschläge zur Effektivierung staatlich organisierter Verelendung als Wahlkampfhit! Und das bei allen Parteien. Demokratie ist eben Klasse.

PS. Aus für ihn naheliegenden Gründen hat der Sozialstaat übrigens an einer unantastbaren ökonomischen Grundtatsache weder "reformerisch", geschweige denn "revolutionär" je gerüttelt: An den Profit- und Kostenkalkulationen der Arbeitgeber und ihren Methoden, derer sie sich dazu bedienen, und die sich als Quelle sowohl von Beschäftigung wie auch von der Arbeitslosigkeit betätigen, die der Sozialstaat dann als "seine Last" zu schultern und produktiv zu verwalten hat. Aber das soll ja auch so sein in dieser besten aller möglichen Wirtschaftsweisen.