Die Regierung stellt für die Rentner die "Weichen für die Zukunft":
Wie ernst es ihr mit ihrer Linie der "objektiven Notwendigkeiten" ist, hat die rot-grüne Regierung noch in anderer Weise als durch die letzte Rentensenkung unter Beweis gestellt. Sie hat einfach an die Bereinigung des 8-Mrd.-Lochs auf Kosten der Rentner noch ein Bündel zusätzlicher Maßnahmen angehängt, die schon einmal die entsprechenden "Weichen für die Zukunft" stellen.
So hat sie ein Konzept zum Übergang in die, wie es im Steuerchinesischen heißt, "nachgelagerte Besteuerung von Renten" beschlossen. "Vorgelagert" besteuert waren bisher die Renten, weil der Staat sich von den Rentenbeiträgen als Bestandteil des Bruttolohns seinen Teil geholt und die Renten selbst, in Anerkenntnis von deren Niedrigkeit, nicht voll besteuert hat. "Nachgelagert" heißt, dass er in Zukunft solche Rücksichtnahmen nicht mehr kennen will, weil er ja schließlich auf sein Geld kommen muss. Deshalb erweist er den Rentnern die Ehre, ihre Renten in Zukunft als "vollwertige Einkommensquelle" zu betrachten, die ihm als solche auch zur "vollwertigen" Besteuerung zur Verfügung zu stehen hat. Wer ausrangiert ist, der soll sich, wenn schon nicht mehr leistungsmäßig, so wenigstens noch als Geldquelle um die Nation verdient machen können.
Diese Mehreinnahmen kassiert ein Staat mit Rot-Grün an der Spitze natürlich nicht einfach ein, Schröder & Co. kennen da staatsdienlichere Verwendungsweisen. Die bestehen im konkreten Fall darin, die geplante Umwandlung der Renten in ein Privat- bzw. Geldproblem jedes Einzelnen durch ihre Überführung in das Geschäftsfeld einer aufblühenden Versicherungsbranche ein Stück weit "aufwandsneutral" voranzubringen: Als Anreiz zum Einstieg in die privatfinanzierte Altersversorgung ist geplant, dass die "Beiträge zur Altersvorsorge von Steuern freigesetzt werden." Diese sozialen "Wohltat" aus einem Steuertopf, der dann aus voll versteuerten Renten gespeist wird, ist natürlich "schrittweise" geplant -- schließlich dürfen darüber dem staatlichen Haushalt keine neuen Unkosten entstehen.
So baut diese Regierung schon einmal mit dem Geld der Alten von heute vorausschauend an der "Öffnung" von "Förderspielräumen" für die Privatrente von morgen -- und vor allem für die Lohn(neben)kostensenkung der Arbeitgeber von heute und morgen.
In die gleiche Richtung gehen Maßnahmen zur "Vereinfachung" dieser privaten "kapitalgedeckten" Altersvorsorge: "Die Anzahl der Zertifizierungskriterien für Riester-Produkte wird von elf auf fünf verringert" (alle Zitate aus der FAZ, 3.12.). Diese "Vereinfachungen" sollen die privaten Versicherer von weiteren "Zwängen" befreien und so ihren neuen Handelsartikeln endlich zum Durchbruch verhelfen. So etwas wie ein verlässliches "Zusatz"einkommen im Alter, das die Senkung der gesetzlichen Renten irgendwie "ausgleichen" könnte, muss diese Branche mit ihren Produkten gar nicht erst anbieten, um vor dem strengen Auge des Gesetzes "förderungswürdig" zu sein. Vom Bausparvertrag als Altersvorsorge über die Möglichkeit, sich seinen Lebensabend von seiner Frankfurt-Mannheimer auch als "Einmalbetrag" auszahlen zu lassen, und Billigangebote, abgestimmt auf die "individuelle Leistungsfähigkeit" ("die Regierung hat von Plänen Abstand genommen, gleiche Tarife für Männer und Frauen festzuschreiben"), bis hin zu Produkten, in denen "eine Hinterbliebenenversorung nun nicht mehr enthalten sein muss" -- für jeden noch so kleinen Vorsorge-Geldbeutel gibt es das maßgeschneiderte Angebot. In der Tendenz soll eben alles "förderungswürdig" sein -- Hauptsache, das Hineinmanövrieren der Leute in die Rente als privates Versicherungsgeschäft kommt voran. Wo doch feststeht, dass die gesetzlichen Renten "in Zukunft" kräftig sinken müssen.
Schließlich hat die Bundesregierung sich den Beschluss auferlegt, durch "geeignete Maßnahmen" zu "versuchen", das "tatsächliche Renteneintrittsalter auf 63 Jahre anzuheben." Geeignet ist dabei alles, was dem Klientel möglicher Frührentner das finanzielle Zurechtkommen in dieser Notlage verunmöglicht. Folglich wird die Einstufung "Schwerbehinderter" oder "Erwerbsunfähiger" radikal erschwert, gleichzeitig werden die entsprechenden Renten gesenkt. Sollen die Krüppel doch schauen, wie sie zurechtkommen. Das Einstiegsalter für eine Altersteilzeit -- diese wurde ursprünglich eingeführt, um den Arbeitgebern Möglichkeiten eines "sozialverträglichen" Belegschaftsabbaus zu eröffnen -- wird von 60 auf 63 Jahre angehoben. Der Gesetzgeber verlässt sich eben darauf, dass die Arbeitgeber auch so Mittel und Wege finden, sich der Überzähligen günstig zu entledigen -- und unternimmt zudem alles, um mögliche Beschränkungen eines geschäftsdienlichen "hire & fire" zu beseitigen.
Kurz und schlecht: Dass ein Arbeitnehmer "vorzeitig" in den Genuss seiner "vollen Rente" kommen könnte, dieser "Missbrauch soll auf jeden Fall unterbunden werden. Dafür treibt die Regierung allseitig die Strafabschläge für "vorzeitiges" Abdanken in die Höhe und senkt so auch an dieser Front die auszuzahlenden Renten. Ernsthaft die Alten zum längeren Schuften verdonnern will die Regierung mit all diesen Maßnahmen selbstverständlich nicht; fürs "Beschäftigen" sind schließlich -- wie der Name schon sagt -- die "Arbeitgeber" zuständig. Billiger sollen sie halt werden, die Alten, durch derart "geeignete Maßnahmen", das ist alles.